Keine Nutzungsentschädigung durch den Käufer bei Gewährleistung

Dec 1st, 2008 | By Stephanie Boer-Niessing | Category: Online-Recht

Gerade beim Kauf/Verkauf von Geräten und technischen Einrichtungen stellt sich manchem Händler die Frage, ob er im Falle einer nach längerer Nutzung auszuführenden Ersatzlieferung im Rahmen der Gewährleistung gegen den Käufer ein Anspruch auf Entschädigung für die Nutzung des verkauften Gegenstandes für den zurückliegenden Zeitraum geltend machen kann.

Der BGH veneint das und hat dazu entschieden:

“…dass beim Verbrauchsgüterkauf (§ 474 Abs. 1 Satz 1 BGB) der Verkäufer von dem Verbraucher im Falle der Ersatzlieferung für eine mangelhafte Ware entgegen dem Wortlaut des Gesetzes (§ 439 Abs. 4, § 346 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB) keinen Wertersatz für die Nutzung der zunächst gelieferten Kaufsache verlangen kann.”

Zugrunde lag der Entscheidung der Kauf eines Elektroherdes, bei dem nach 1 1/2 Jahren ein Defekt auftrat und mangels Reparaturmöglichkeit ein neuer Herd geliefert wurde. Dem Verkäufer steht für die 1 1/2 Jahre der Nutzung keine Vergütung zu.

Weitere Informationen zum Urteil finden Sie hier

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