Google AdWords: Alkoholwerbung wird erlaubt
Dec 11th, 2008 | By Ralf Becker | Category: Aktuell, Online-Recht
Laut Inside AdWords-Blog wird es zukünftig möglich sein, neben der Bewerbung für Bier auch für hochprozentige Getränke werben zu können. Mithilfe eines Kunstgriffs, um nicht gegen US-Recht zu verstoßen, erlaubt Google Werbetreibende zukünftig also Werbung für Alkohol. In den kommenden Wochen wird diese Möglichkeit dann auch auf andere Länder erweitert.
Wie sieht dieser Kunstgriff nun aus?
Um für hochprozentigen Alkohol AdWords schalten zu können, darf nicht das Produkt selbst beworben werden sondern es sollen “Informationen” beworben werden:
For example, under the hard alcohol and liqueurs policy, you might market to individuals searching for helpful and relevant alcohol-related information by promoting holiday cocktail ideas or the caloric content of popular spiked beverages. Under the beer policy, you might state a specific sales promotion for a great winter ale.
Es verstößt also zukünftig nicht mehr gegen die AdWords-Policy, wenn man hilfreiche Informationen gibt, wie man aus dem alkoholischen Getränk einen schönen Sommer-Cocktail macht oder wenn man die Kalorien der Getränke “bewirbt”. Google verweist für weitere Informationen noch einmal auf Ihre Policy-Seiten für Google AdWords. Uner Berücksichtigung dieser Bestimmungen wird es also zukünftig Möglich sein, hochprozentigen Alkohol zu vermarkten. Klar ist noch nicht, wann diese Möglichkeiten außerhalb der USA geboten werden.
Plans to expand this updated alcohol policy to other countries in accordance with local regulations are expected in the coming weeks.
Als Händler sollten Sie allerdings darauf achten, dass Sie nicht gegen geltendes Recht in Deutschland bzw. der EU verstoßen. Auch wenn Google nun diese Weg aufzeigt, ist eine direkte Bewerbung verboten. Wie die von Google vorgeschlagene “Information” vom Gesetzgeber interpretiert wird, ist unklar.
(Foto: Photocase, kallejipp)